Welches Verfahren passt?

Welches Verfahren ist das Richtige für Sie?

Als Rechtsanwältin bin ich Interessenvertreterin, als Mediatiorin bin ich neutral oder "allparteilich". Das schließt sich gegenseitig aus.


Bevor wir einen Termin vereinbaren muss daher geklärt werden, ob Sie eine Mediation oder eine anwaltliche Vertretung wünschen:

Sie trennen sich und möchten keinen Streit, brauchen aber anwaltliche Unterstützung und haben viele rechtliche Fragen?

Ich informiere Sie als Rechtsanwältin über die Rechtslage, die Chancen und Risiken. Ihr Wunsch nach einer einvernehmlichen und einer fairen Lösung zu suchen ist dabei mein Arbeitsauftrag.

Hierbei sind auch und gerade Gespräche mit der „Gegenseite“ wichtig. Das Scheidungsverfahren vor Gericht kann dann durch mich durchgeführt werden. Im Zweifel und im Streitfall werde ich aber die Interessen meines(r) MandantIn vertreten.

Sie möchten gemeinsam mit Ihrem Ehepartner Lösungen finden, die Gestaltungsspielraum für individuelle Lösungen bieten? Sie möchten die Regelungen selbst gestalten, können aber „mit dem/der“ derzeit nicht gut reden? Sie haben Konflikte bei grundsätzlicher Einigungsbereitschaft?

Dann ist eine Mediation das richtige Verfahren.

Die gefundenen Regelungen werden in einer Vereinbarung notariell beurkundet und damit rechtsverbindlich.


In diesem Fall kann ich das Scheidungsverfahren vor Gericht nicht übernehmen, dies würde eine Interessenkollision bedeuten. Ich habe aber ein gutes Netzwerk und kann Ihnen geeignete KollegInnen empfehlen.


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