Kosten Mediation
Mit Beginn der Mediation wird eine Honorarvereinbarung besprochen und abgeschlossen.
Die Mediation wird auf Stundenhonorarbasis abgerechnet. Als Rechtsanwältin für Familienrecht bringe ich hier mein Fachwissen ein, der Stundensatz orientiert sich an den anwaltsüblichen Honoraren. Bitte fragen Sie hierzu persönlich an!
Für eine umfassende Mediation werden in der Regel 6 - 8 Mediationstermine benötigt, jeweils zwischen 60 und 90 Minuten.
Die Verfassung und Begleitung auf dem Weg zu einer Scheidungserleichternden Vereinbarung vor dem Notar wird nach dem Gegenstandswert und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet gemäß der Honorarvereinbarung.
Für die dann folgende einvernehmliche Scheidung genügt ein Anwalt, man spart also hier Gebühren für den zweiten Anwalt.
