Scheidungsvereinbarung

Scheidungsvereinbarung

Zugewinn, Unterhalt, Vermögensaufteilung…vieles ist zu regeln und auseinander zu setzten mit der Trennung.

Es ist sinnvoll, dies zeitnah nach der Trennung zu regeln.   Meist ist hierfür zuerst eine Bestandsaufnahme erforderlich und es muss geklärt werden, wer welche Vermögenswerte bekommt und wie dieses getrennt werden Die Einkommensverhältnisse müssen geklärt werden. Häufig muss auch entschieden werden: Was geschieht mit einer gemeinsamen Immobilie? Für all das wird eine einvernehmliche Regelung gesucht. Dies kann schon vor dem gerichtlichen Scheidungsverfahren besprochen und vereinbart werden.


Dazu müssen die Eheleute sich einig sein oder werden -mit Hilfe einer Mediation oder anwaltlicher Vertretung.

Die so gefundene Vereinbarung muss meist in einem notariellen Vertrag – der Scheidungsvereinbarung – rechtsverbindlich festgelegt werden. Dies schreibt der Gesetzgeber so vor.

Die Scheidung kann dann als einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt vor Gericht durchgeführt werden.

Hierbei unterstütze ich Sie als Fachanwalt Familienrecht Stuttgart.

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